Baudenkmal
Normverweis § 105 GModGFür Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz erlaubt § 105 GModG Abweichungen von den energetischen Anforderungen, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt würden oder der Aufwand unverhältnismäßig wäre. In der BEG EM gilt für Außenwände dann ein U-Wert von höchstens 0,45 W/(m²·K); mitwirken dürfen nur Experten der Kategorie „Denkmal“.
Fassade Siehe auch: BEG EM, Energieeffizienz-Experte, Wärmedämmbeschichtung
Ausführlicher Beitrag „Fassadendämmung: Förderung 2026 und Alternativen zum WDVS im Überblick“ erscheint am 3. November 2026.